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AGB

Liebe Gäste, wir hoffen, dass wir Ihnen mit der folgenden Hausordnung vollste Zufriedenheit und Komfort während Ihres Aufenthalts gewährleisten können.

§1 Hausordnung des BALTICUS Resorts

  1. Voraussetzung für eine vollständige Reservierung ist die Leistung einer Anzahlung in Höhe von 30% der Aufenthaltskosten innerhalb der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist. Der Restbetrag für den gebuchten Aufenthalt wird am Anreisetag erhoben. Der Preis für den Aufenthalt wird im Falle einer Verkürzung des Aufenthalts nicht erstattet.
  2. Eine Reservierung vorzunehmen, bedeutet, die Hausordnung des Resorts gelesen und akzeptiert zu haben.
  3. Die Übernachtung beginnt um 16.00 Uhr am Tag der Ankunft und endet um 10.00 Uhr am Tag der Abreise. Wird das Ferienhaus nicht bis 10.00 Uhr verlassen, wird eine zusätzliche Gebühr von 100 PLN für jede angefangene Stunde erhoben. Es besteht die Möglichkeit, früher einzuchecken (ab 12.00 Uhr) und später auszuchecken (bis 14.00 Uhr). Diese Optionen sind kostenpflichtig und bedürfen einer vorherigen Absprache mit dem Eigentümer der Einrichtung (mindestens am Tag vor der Ankunft). Die Anzahl der Dienstleistungen ist begrenzt.
  4. Für den Komfort der Gäste gilt eine Nachtruhe von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
  5. Alle Schäden und Störungen müssen unverzüglich an der Rezeption des Resorts gemeldet werden.
  6. Der Mieter haftet für alle Arten von Schäden oder Zerstörungen an Gegenständen und technischen Geräten, die durch die Mieter oder Besucher verursacht wurden. Für Schäden, die durch Kinder verursacht wurden, haften die Eltern oder ihre Betreuer. Mit der Buchung verpflichtet sich der Kunde auch, ohne Widerspruch die Reparaturkosten für die verursachten Schäden zu übernehmen.
  7. Es ist verboten, offenes Feuer, Tabakrauchen, Kerzen, die Verwendung von elektrischen Grills und das Braten von Fisch in den Ferienhäusern zu verwenden. Die Hütten sind beheizt. Die Verwendung von Heizgeräten, Heizlüftern und elektrischen Heizungen ist nur mit Zustimmung der Objektverwaltung nach vorheriger Überprüfung des technischen Zustands gestattet. Die Missachtung dieses Verbots führt zu einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 500 PLN.
  8. Wir übernehmen keine Haftung für Wertgegenstände, die in den Ferienhäusern gelassen werden, oder für geparkte Autos.
  9. Autos müssen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Parken kostet 20 PLN pro Tag und Auto. Die Anzahl der Parkplätze ist begrenzt, daher muss die Möglichkeit, ein Auto zu parken, bei der Reservierung abgesprochen werden.
  10. Für den Aufenthalt zusätzlicher Personen wird eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN pro Nacht erhoben (die Möglichkeit, weitere Personen unterzubringen, muss vor der Anreise mit dem Eigentümer der Anlage abgesprochen werden).
  11. Die Übergabe und Rückgabe des Ferienhauses erfolgt in Anwesenheit des Eigentümers der Anlage. Im zurückgegebenen Haus sollten der Müll entsorgt und das Geschirr gewaschen sein.
  12. Das Spielen von Kindern auf dem Gelände der Anlage sollte ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen (Eltern oder Betreuern) stattfinden.
  13. Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 dürfen keine Außenstehenden auf dem Gelände der Anlage verweilen. Für die Übernachtung einer nicht angemeldeten Person wird eine Gebühr von 300 PLN pro Nacht erhoben.
  14. In unserem Resort sind keine Haustiere erlaubt.
  15. Gäste, die die Dienste des Resorts nutzen, verpflichten sich, die Bestimmungen dieser Hausordnung, die Vorschriften für Arbeitssicherheit und Brandschutz sowie in Ausnahmesituationen die Bitten der Eigentümer/Verwalter der Anlage zu befolgen.
  16. Alle möglichen Beschwerden bezüglich nicht ordnungsgemäß erbrachter Dienstleistungen sollten direkt an den Eigentümer/Verwalter des Resorts gerichtet werden. Beschwerden, die nach Abschluss der Dienstleistung oder am Abreisetag eingereicht werden, werden möglicherweise nicht berücksichtigt.
  17. Wir behalten uns das Recht vor, Personen die Unterbringung zu verweigern:
    • sichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
    • sich aggressiv oder sich in einer Weise verhalten, die allgemein als vulgär angesehen wird.
  18. Personen, die gegen die Regeln dieser Hausordnung verstoßen, werden aufgefordert, das Resort ohne Rückerstattung der Kosten zu verlassen.
  19. Im Falle des Verlusts des Schlüssels zum Ferienhaus ist der Gast verpflichtet, eine Gebühr von 200,00 PLN zu zahlen.
  20. Wir erstatten weder Geld noch die geleistete Anzahlung, falls der angegebene Aufenthaltszeitraum nicht eingehalten oder storniert wird.
  21. Bitte entsorgen Sie den Müll aus den Ferienhäusern in den Hauptcontainern auf dem Gelände des Resorts (neben der Rezeption).
  22. In den Ferienhäusern gilt ein absolutes Rauchverbot.
  23. Die Hausordnung des Resorts wird durch Veröffentlichung auf der Website Balticus.pl und durch Aushang am Informationsbrett auf dem Gelände des Resorts bekannt gemacht.
  24. Die Verschmutzung der Anlage ist verboten.
  25. Alle Gäste sind verpflichtet, Identifikationsarmbänder am Handgelenk zu tragen. Für ein verlorenes Armband wird eine Gebühr von 30 PLN erhoben.
  26. Personen ohne Armband erhalten keinen Zutritt zum Gelände der Anlage.

Zusätzlich kostenpflichtige Dienstleistungen:

  • Parken auf dem Gelände des Resorts 20 PLN/Tag.
  • Strom 1 PLN/kWh
  • Frühere Anreise (bis 12 Uhr) 90 PLN – erfordert eine vorherige Anmeldung
  • Spätere Abreise (bis 14 Uhr) – 90 PLN erfordert eine vorherige Anmeldung
  • Verpflegung: Frühstück und Abendessen in unserem Restaurant (bitte fragen Sie bei der Buchung nach den Preisen)

§2 Spielplatzordnung

  1. Der Spielplatz ist für Kinder im Alter von 3 bis 12 Jahren bestimmt.
  2. Kinder unter 12 Jahren müssen sich unter der Aufsicht von Erwachsenen befinden.
  3. Für von Kindern verursachte Schäden haften die Eltern oder Betreuer.
  4. Auf dem Gelände des Resorts ist das Fahrradfahren und das Spielen von Fußball verboten.
  5. Abfälle sind auf dem Spielplatz nicht erlaubt.
  6. Auf dem Spielplatz und in dessen Umgebung gilt ein absolutes Rauchverbot sowie das Verbot des Konsums von alkoholischen Getränken.
  7. Es ist verboten, auf die Dächer und äußeren oberen und unteren Elemente der Konstruktion zu klettern.

§3 Schwimmbadregeln

  1. Vor dem Betreten des Schwimmbads müssen Sie sich mit den Schwimmbadregeln und den Bedienungs- und Nutzungshinweisen vertraut machen.
  2. Die Bestimmungen gelten für alle Nutzer und dienen der Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit. Es wird angenommen, dass jeder Nutzer mit Betreten des Geländes die Bestimmungen akzeptiert sowie alle anderen Regelungen im Zusammenhang mit der Sicherheit auf dem Gelände.
  3. Im Schwimmbad ist das Tragen sauberer Badeschuhe Pflicht.
  4. Vor der Nutzung des Schwimmbads muss der Körper gründlich unter der Dusche gewaschen werden.
  5. Nach jedem Toilettengang ist eine gründliche Körperwäsche unter der Dusche erforderlich.
  6. Jeder Benutzer ist verpflichtet, die Mitarbeiter der Einrichtung unverzüglich über alle Situationen zu informieren stellt eine echte Bedrohung für Benutzer dar
  7. Die Nutzer sind verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Einrichtung auf den Zustand der Geräte und aller sonstigen Gegenstände zu achten befindet sich auf seinem Gelände. Für daraus resultierende Schäden ist der Nutzer verantwortlich unsachgemäße Nutzung der auf ihrem Gelände befindlichen Einrichtungen und Geräte oder daraus resultierender Missbrauch unangemessenes Verhalten bei der Nutzung von Poolgeräten. Die volle Verantwortung liegt bei den Eltern und Erziehungsberechtigten Wir übernehmen keine Verantwortung für Ihre Kinder und alle von ihnen verursachten Schäden.
  8. Hierzu sind alle Nutzer innerhalb der Schwimmbadanlage strikt verpflichtet Befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiter der Einrichtung und befolgen Sie strikt die Empfehlungen auf den Tafeln Warnsignale.
  9. Ein Mitarbeiter des Zentrums ist berechtigt, Benutzern, die gegen die Bestimmungen der Geschäftsordnung verstoßen, die Nutzung des Schwimmbades zu verweigern. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen kann als Versuch der Ruhestörung gewertet werden und berechtigt die Mitarbeiter des Zentrums daher, die Polizei zu rufen.
  10. Ein Mitarbeiter des Zentrums kann im Falle eines Zwischenfalls die Nutzung des Schwimmbades ganz oder teilweise einschränken plötzliche Notwendigkeit, z.B. bei Überschreitung der Grenze der zulässigen Nutzerzahl, bei dringendem Bedarf oder unvorhergesehene Situationen, insbesondere für die Gesundheit und Sicherheit der Benutzer.
  11. Wer den Pool vorsätzlich oder unabsichtlich verunreinigt, muss mit den Kosten für den Wasseraustausch rechnen
    im Schwimmbad. Bei Kindern ist der Erziehungsberechtigte des Kindes verantwortlich.
  12. Bei organisierten Gruppen trägt der Erziehungsberechtigte die Verantwortung für die Folgen des Verhaltens der Teilnehmer
    Gruppen
  13. Kinder unter 3 Jahren dürfen das Schwimmbad nur in speziellen Windelhöschen benutzen.
  14. Personen unter 18 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person nutzen.
  15. On the premises of the pool complex, it is forbidden to:
    • Rauchen
    • Mitbringen scharfer und gefährlicher Gegenstände, insbesondere in Glasbehältern,,
    • Verwendung leicht zerbrechlicher Glasbehälter
    • Mitbringen und Verzehr von mitgebrachter Nahrung und Getränken in Glasbehältern
    • Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken oder Substanzen, die die Beurteilung der Situation beeinträchtigen
    • Spucken, Kaugummikauen und sonstige Verschmutzung des Schwimmbads und des Wassers
    • Reservieren von Tischen und Liegestühlen
    • Spielen und Ballspielen außerhalb der dafür vorgesehenen oder zugewiesenen Bereiche
    • das Beschädigen, Zerstören und Verschmutzen von Geräten und Schildern mit unmittelbarer Wirkung zur Sicherheit
    • Laufen, ins Wasser springen und andere Benutzer ins Wasser stoßen sowie jedes andere Verhalten die Sicherheit gefährden
    • Anwesenheit von Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol oder restriktiven Substanzen schließen lässt oder die Beurteilung der Situation stören
    • Auslösen falscher Alarme,
    • Kletterbalustraden und Geräte für andere Zwecke
    • Nutzung von Attraktionen in einer Weise, die nicht den Anweisungen entspricht
    • andere Benutzer an der normalen Nutzung der Einrichtung zu stören oder zu hindern
    • kleine Kinder unbeaufsichtigt lassen
  16. Personen, denen die Nutzung des Schwimmbades nicht gestattet ist:
    • sind unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
    • sind in einem schlechten Gesundheitszustand, der eine Gefahr für sie oder andere darstellen könnte,
    • leiden an Erkrankungen der oberen Atemwege oder haben Atembeschwerden,
    • haben offene Wunden oder Hautkrankheiten wie Pilzinfektionen, Flechten,
    • leiden an Epilepsie oder ansteckenden Krankheiten,
    • sind allergisch gegen Desinfektionsmittel,
    • leiden an Krankheiten im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Versagen,
    • haben Beschwerden des Ausscheidungssystems.
  17. Menschen mit schlechter Gesundheit, eingeschränkter Fitness und schlechtem Wohlbefinden sowie schwangere Frauen sollten das Schwimmbad und seine Einrichtungen mit besonderer Vorsicht nutzen. Das Resort ist nicht verantwortlich für die Folgen, die durch die Nutzung des Schwimmbades durch diese Personen entstehen
  18. Die Möglichkeit der Verwendung von Bällen, Schwimmhilfen aller Art, Flossen, Schläuchen, Schwimmbrillen etc. im Becken wird bestimmt durch
    Mitarbeiter des Zentrums unter Berücksichtigung der Anzahl der Benutzer.
  19. Rodzaje tłumaczeń Tłumaczenie tekstu Wykryj język polski niemiecki angielski niemiecki angielski czeski Tekst źródłowy Ośrodek wraz z basenem jest obiektem monitorowanym, co ma na celu poprawę bezpieczeństwa osób znajdujących się na jego terenie. Użytkownicy wyrażają zgodę nie tylko na monitorowanie własnego pobytu w obiekcie, ale również na wykorzystanie w ten sposób zebranych materiałów filmowych w kwestiach spornych, w tym zgodności zachowania z Regulaminem, itp. ​ 351 / 5 000 Wyniki tłumaczenia Tłumaczenie Das Zentrum und das Schwimmbad werden überwacht, um die Sicherheit der Menschen auf dem Gelände zu verbessern. Der Nutzer stimmt nicht nur der Überwachung seines eigenen Aufenthalts in der Einrichtung zu, sondern auch der Verwendung des auf diese Weise gesammelten Videomaterials in kontroversen Angelegenheiten, einschließlich der Einhaltung der Verhaltensregeln usw. ​ Prześlij opinię Panele boczne Skopiowano tłumaczenie Skopiowano tłumaczenie
  20. Das Zentrum haftet nicht für Ereignisse, Schäden oder deren Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung der Grundprinzipien der Geschäftsordnung durch die Nutzer der Einrichtung ergeben.
  21. Die Nutzung der Schwimmbadanlage und ihrer Attraktionen und Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Zentrum ist nicht verantwortlich für Unfälle, die auf Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, oder für zufällige Ereignisse und für Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung des Zustandes der Anlage nicht erkennbar waren.
  22. Das Zentrum haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Gegenständen durch Dritte von Benutzern in die Einrichtung mitgebracht werden.
  23. Unfälle und Schäden sind unverzüglich den Mitarbeitern des Zentrums zu melden. Wird dieser Akt unterlassen, Der Anspruch des Nutzers auf Schadensersatz geht verloren.
  24. Personen, die diese Schwimmbadregeln nicht befolgen, werden vom Schwimmbadgelände verwiesen.
  25. Bei strittigen Fragen gilt die Hausordnung des BALTICUS Resorts.

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